Narkose
Ist eine Narkose bei Kindern notwendig?
In der Kinderzahnheilkunde wird eine Narkose in bestimmten Fällen empfohlen, um die Behandlung für das Kind schmerzfrei und stressfrei zu gestalten. Einige dieser Fälle sind:
- Angst vor Zahnarztbehandlung: Einige Kinder haben große Angst vor Zahnarztbehandlungen und können sich nicht entspannen, wenn sie wach sind. Eine Narkose kann dazu beitragen, diese Angst zu überwinden und die Behandlung zu erleichtern.
- Komplizierte oder umfangreiche Behandlungen: Wenn eine Behandlung kompliziert oder umfangreich ist, kann es für das Kind schwierig sein, still zu sitzen und die Behandlung zu tolerieren. Eine Narkose trägt in diesen Fällen zu einer Entspannung beider Seiten bei.
- Jüngere Kinder: Für jüngere Kinder ist es manchmal schwierig, still zu sitzen und Anweisungen zu befolgen, was für eine erfolgreiche Behandlung erforderlich ist. In diesen Fällen kann eine Narkose helfen, das Kind ruhig und entspannt zu halten, während die Behandlung durchgeführt wird.
- Vor der Narkose wird das gründlich Kind untersucht, um sicherzustellen, dass eine Narkose vertragen wird. Aufklärung und Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Das Kind wird in einen ruhigen und entspannten Zustand versetzt, indem es entweder durch die Nase oder durch eine Vene eine Narkoseflüssigkeit erhält.
- Während der Behandlung wird die Narkoseflüssigkeit kontinuierlich überwacht und angepasst.
- Nach der Behandlung wird das Kind aufgeweckt und überwacht, bis es vollständig wacht ist und sich stabil genug fühlt, um nach Hause gehen zu können.
Nach der Behandlung
Fürsorge nach einer Narkosebehandlung
Als Elternteil müssen Sie folgende Dinge beachten, nachdem Ihr Kind eine Narkosebehandlung beim Zahnarzt hatte:
- Überwachung des Zustands: Sie sollten Ihr Kind nach der Behandlung sorgfältig überwachen und darauf achten, dass es sich stabil und gesund fühlt. Sollten Sie irgendwelche Anzeichen von Unwohlsein, Schmerzen oder Beschwerden feststellen, kontaktieren Sie uns bitte sofort.
- Entspannung: Lassen Sie Ihr Kind nach der Behandlung genug Zeit, um sich von der Narkose zu erholen. Es ist wichtig, dass es sich entspannen und ausruhen kann, um die Genesung zu beschleunigen.
- Ernährung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind ausreichend trinkt und isst, um wieder zu Kräften zu kommen. Es ist ratsam, dass das Kind eine leichte und leicht verdauliche Ernährung zu sich nimmt.
- Medikamente: Folgen Sie den Anweisungen in Bezug auf die Einnahme von Schmerzmedikamenten oder anderen Medikamenten, die nach der Behandlung verschrieben wurden.
- Kontrolluntersuchungen: Halten Sie die vereinbarten Kontrolluntersuchungen ein, um sicherzustellen, dass Ihr Kind eine erfolgreiche Genesung hat und dass keine Komplikationen aufgetreten sind.
Sollten Sie irgendwelche Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Behandlung Ihres Kindes
Wichtige Unterlagen zur Erstuntersuchung
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Anmeldebogen und eine Einverständniserklärung zur ersten Untersuchung mit. Den Anmeldebogen können Sie einfach hier herunterladen, direkt an Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken. Ebenso benötigen wir die Versichertenkarte Ihres Kindes.
Sollten aktuelle Röntgenbilder oder Modelle vorhanden sein, bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit. Wir können die Unterlagen aber bei Bedarf aber auch direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden anfordern, wenn Sie es wünschen.
1. Termin: Diagnostik
Beim ersten Termin schildern Sie die Problematik und wir machen uns ein Bild, in dem wir einen Befund erheben und uns einen Eindruck über die Zahngesundheit Ihres Kindes verschaffen. Eine Einschätzung der Situation ist schon während des ersten Termins möglich. Wir nehmen uns besonders für Kinder viel Zeit zur Gewöhnung an unsere Praxisräume und die Behandlungsgeräte – hierbei steht das Wohlbefinden an erster Stelle.
2. Termin: Behandlungsplan und Kosten
Bei Ihrem nächsten Termin werden Ihnen die Therapiemöglichkeiten erklärt. Entscheiden Sie sich dann für die Behandlung in unserer Praxis, fahren wir mit der Behandlung fort. Vor der Behandlung besprechen wir selbstverständlich die Kosten mit Ihnen, denn gesetzliche Krankenkassen zahlen je nach Behandlung nur einen Teil der Kosten und den Rest müssen Sie als Versicherte/r zahlen.