Zahnärztliche Behandlung
wieder uneingeschränkt möglich
Liebe Patienten,
Ab Mittwoch, dem 06.05.2020 können Patienten wieder uneingeschränkt das gesamte und gewohnte zahnärztliche Behandlungssprektum in Anspruch nehmen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade in zahnärztlichen Praxen seit Jahrzehnten zur täglichen Routine ein Maximum an Hygienemaßnahmen gehört,
die in strengen Hygienerichtlinien festgelegt sind und ständig überprüft werden.
Seit jeher behandeln Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Masken,
Augenschutz und unter effizienter Absaugtechnik; denn auch vor und nach "Corona" gab und gibt es Keime, vor denen das Behandlungsteam selbst und nicht
zuletzt die Patienten geschützt werden müssen.
Daher muss niemand aus Gründen einer Infektionsgefährdung Befürchtungen von einer zahnärztlichen Behandlung haben; denn auch Abstandsreglungen in Wartezimmern und Bestellsysteme
tragen zustätzlich zur Sicherheit der Patienten bei.
Darüber hinaus gilt, dass sich auch durch das Hinausschieben normaler Kontrolluntersuchungen und größerer und vermeidbarer Behandlungsbedarf entwickeln kann.
Alles in allem gibt es also genügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Behandlungspraxis.
Bleiben Sie Gesund!
Ihr Praxisteam Jeannette König